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3 Artikel zum Thema Erbprinz Alois hat sein Veto gegen die vom Parlament beschlossen…

Veto in Liechtenstein

Demonstranten in Vaduz protestieren gegen Veto des Erbprinzen

Soll der Fürst von Liechtenstein Volks- oder Parlamentsentscheide per Veto blockieren dürfen?

Frage aus der Diskussion

User #2531 gestern

Vergewaltigte können abtreiben, mehr braucht es nicht. Wobei, von mir aus kann man auch eine vasektomie nach 2 Kinder einführen

Volksinitiative

User #4895 gestern

Guter Mann…👍👏👏

Volksinitiative

User #4020 gestern

Wir haben uns hier nicht einzumischen, das geht uns nichts an.

Volksinitiative

User #4672 gestern

Das Ländle gehört uns

User #3850 gestern

Was ist denn ein Erbprinz? Hat er seinen Titel geerbt, oder soll er ihn an Jemand vererben? Er könnte ihn ja auch an seinen Chauffeur vererben, oder an sonst Wen.

Volksinitiative

User #5748 vor 2 Tagen

Was passierte doch eben grad mit Ludwig XVI, weil das Volk nicht zufrieden war mit seiner Führung?

Volksinitiative

User #4382 vor 2 Tagen

Komisch, dass Menschen Mord an entstehenden wehrlosen Menschen wollen. Wie pervers und egoistisch die bequeme Gesellschaft geworden ist!

Volksinitiative

User #4382 vor 2 Tagen

@4382: Ja das ist entsetzlich. Aus ahmen sind schon heute möglich.

User #1068 vor 2 Tagen

Der "Erbprinz" von Liechtenstein ist der letzte habsburgische Kaiser und Liechtenstein das letzte Territorium des habsburgischen Kaiserreichs. Er ist gegen Schwangerschaftsabbrüche, weil er dringend Soldaten braucht.

Volksinitiative

User #6494 gestern

Die Liechtensteiner dienten den Habsburgern als Berater, Militärs und Diplomat und blieben deren Verbündete, insbesondere im Dreißigjährigen Krieg, in dem sie die katholische Sache unterstützten. Also sicher nicht die letzten Habsburger "Kaiser", 1068.

User #1168 vor 2 Tagen

Wenn einzelne das sagen haben ist die Katastrophe meistens vorprogrammiert. Man könnte tatsächlich zu dem Schluss kommen dass wir noch im Mittelalter leben. Solche Gegebenheiten müssen dringend geändert werden, für das Volk und für unsere Kinder. Wer sich gegen Abstimmung‘s Entscheide erhebt muss bestraft werden. Demokratie bedeutet, alle Macht dem Volk und nicht irgendwelchen Fürsten.

Volksinitiative

User #2290 gestern

Lieber ein kluger und demütiger König mit Herz als ein Volk, wo die (zunehmend) dumme Mehrheit bestimmt.

User #5725 vor 2 Tagen

Die Liechtensteinerinen lassen in der Schweiz abtreiben. Dazu braucht es keinen Fürsten oder Gutmenschen.

Volksinitiative

User #2101 vor 2 Tagen

Absolut, die haben sowieso kein gut funktionierendes Spital

User #1801 vor 2 Tagen

Bravo , es gibt naemlich genug Verhuetungsmittel, und einen gesunden Menschenverstand der helfen kann.

Volksinitiative

User #3864 vor 2 Tagen

Mittelalter, Diktatur

Volksinitiative

User #2298 vor 2 Tagen

Gut so….

Volksinitiative

User #1004 vor 2 Tagen

2298 wieso?

User #1521 vor 2 Tagen

#2298 weil es meine Meinung ist.

User #3817 vor 2 Tagen

Warum kann man in Liechtenstein überhaupt abstimmen wenn der Fürst alleine entscheidet?

Volksinitiative

User #2823 gestern

Es ist wie in der Schweiz, wir dürfen abstimmen aber wenn das Resultat nicht passt, wird's einfach nicht umgesetzt. Beispiele nötig?

User #5212 vor 2 Tagen

und was meint erzbischof Haas dazu?

Volksinitiative

User #4891 vor 2 Tagen

Danke Erbprinz. Sie achten Menschenleben. Ich wünsche Ihnen alles Gute. Schutz und Gedeihen in jeder Form.

Volksinitiative

User #4377 vor 2 Tagen

4891 Wie bitte, Herr Patrick Frei SVP?

User #3000 vor 2 Tagen

Der charismatische Alois hält am Mittelalter fest. Egal ob die Schwangerschaft ihren Ursprung durch Vergewaltigung hat.

Volksinitiative

User #3867 vor 2 Tagen

Was meint Patrick Frei SVP dazu?`

User #6387 vor 2 Tagen

Ich würde in einem solchen Fall das Kind vor seiner Tür ablegen.

User #4895 gestern

Wie wärs mit verhüten?

User #6494 gestern

Das erlaubt die katholische Kirche nicht!

User #6109 gestern

Am besten den Sex verbieten und alle kastrieren so kommts gut …

User #1128 gestern

#3000 Wer lesen kann, ist klar im Vorteil: Es gibt Ausnahme: "Zu diesen Ausnahmen zählen eine Lebensgefahr für die Mutter oder eine vorausgegangene Vergewaltigung."

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