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2 Artikel zum Thema National- und Ständerat haben sich nach jahrelanger Debatte dara…

Unverjährbarkeit von Mord

Parlament will Mord künftig nicht mehr verjähren lassen

Soll bei Mord eine vorzeitige Entlassung wegen guter Führung ausgeschlossen werden?

Frage aus der Diskussion

User #5053 16.09.

Das wird in Zukunft wichtiger. Systemrelevante Morde können heutzutage mit social engineering sehr ausgeklügelt und über 7 Ecken daher kommen.

Mord

User #2172 16.09.

👏👏👏endlich, gut gemacht👍

Mord

User #3864 16.09.

Bitte aber rückwirkend, super

Mord

User #5341 16.09.

@3864 Ja, die neue Unverjährbarkeit für Mord gilt in der Schweiz auch für alte Fälle – allerdings mit einer entscheidenden, strikten Ausnahme: Der Fall darf zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes noch nicht rechtskräftig verjährt sein

User #5053 16.09.

Damit sind die Redroom Mafia Typen im Land hoffentlich erledigt.

Mord

User #5407 16.09.

Aktenzeichen XY ungelöst ist dringend nötig in der Schweiz !!

Mord

User #2856 16.09.

Mit der aktuellen Forensik kann man auch verjährte Morde aufklären. Und genau das sollte jetzt die Schweizer Justiz tun und auch wirklich umsetzen. Nur die Schweizer SP ist dagegen. Zu aufwendig und nicht unbedingt notwendig.

Mord

User #5341 16.09.

@2856 Die Fehlerquellen sind bei Altfällen jedoch erheblich höher als bei aktuellen Straftaten.Während moderne Kriminaltechnik (wie sensitive DNA-Analysen) die Aufklärung vorantreibt, steigen gleichzeitig die Risiken für Fehlurteile und falsche Ermittlungsansätze durch den Faktor Zeit. Die DNA-Analytik ist heute so sensitiv, dass sie aus milliardstel Gramm Erbmaterial Profile erstellen kann. Das birgt eine massive Fehlerquelle bei alten Asservaten. Kontamination: Vor 30 oder 40 Jahren trugen Ermittler am Tatort weder Masken noch Spezialanzüge. Alte Spuren sind oft durch Polizisten, Laboranten oder unbeteiligte Personen verunreinigt. Siehe auch das Heilbronner Phantom.

User #3665 16.09.

Weshalb jahrelange debatte? Das muss klar und logisch sein!

Mord

User #5341 16.09.

Das bringt der Bevölkerung 0% mehr Sicherheit. Es wäre Sinnvoller die Strafe für alle Gewaltdelikte massiv zu erhöhen, auch bereits bei Körperverletzung ohne bleibende Schäden Mindeststrafe 5 Jahre und Falls dadurch jemand einen bleibenden Schaden hat, sollte der Täter dem Opfer lebenslang eine Zusatz Rente zur IV bezahlen die auch nicht zur EL Kürzung führt.

Mord

User #2563 16.09.

Na wenn der dann 5 Jahre in der Kiste hockt, kann der dann bezahlen...?

User #5341 16.09.

@2563 Nach der Verbüssung der Strafe versteht sich ja von selbst.

User #6890 16.09.

Nein hoffentlich nicht wir sind ja sowie Kuscheljustitz ...dann können wir ja alles sein lassen in der Schweiz Bravo...👍👍

Mord

User #2856 16.09.

Für die SP Schweiz sind es immer nur Einzelfälle und kein echtes Problem. Also muss man daran auch nichts ändern.

Mord

User #5053 16.09.

Ich Stelle mir das so vor dass die SP jeden einzelnen Fall kennt und sich entschlossen hat dagegen vor zu gehen dass irgend ein Täter dran kommt

User #5341 16.09.

@2856 Tötungsdelikte (Mord, vorsätzliche Tötung, Totschlag) haben in der Schweiz traditionell die höchste Aufklärungsrate aller Straftaten. Fast alle Tötungsdelikte werden direkt im Jahr der Tat oder kurz darauf gelöst. Die Aufklärungsquote liegt Jahr für Jahr stabil bei über 95 bis 98 Prozent. Bei den jährlich rund 45 bis 55 vollendeten Tötungsdelikten (zum Beispiel 55 Fälle im Jahr 2025) bleibt statistisch gesehen meist weniger als ein Fall pro Jahr dauerhaft ungelöst. Nach offiziellen Angaben der Strafverfolgungsbehörden und Recherchen im Rahmen politischer Vorlagen existieren in der gesamten Schweiz nur etwa 33 ungelöste Tötungsdelikte aus den vergangenen Jahrzehnten (dazu gehört etwa der bekannte Kristallhöhlenmord von 1982) Das bedeutet im Umkehrschluss: Von den schätzungsweise 2.500 bis 3.000 vollendeten Tötungsdelikten, die in den vergangenen 50 Jahren in der Schweiz verübt wurden, wurden weit über 98 Prozent erfolgreich aufgeklärt. Zusammenfassend: Die absolute Mehrheit der Morde wird sofort gelöst. Späte Aufklärungen nach vielen Jahren machen statistisch kaum messbare Einzelfälle aus, da über einen Zeitraum von 50 Jahren überhaupt nur knapp über 30 Fälle ungelöst geblieben sind.

User #5053 16.09.

Das Problem wird nicht erkannt. Mit der 30 Jahres Frist wurden sicher Falle vergessen. Denn es kann sein dass ein natürlicher Tod festgestellt wurde aber es gar nicht war weil Schlicht der Hinweis 31 Jahre später auftaucht

User #5341 16.09.

@5053 Da liegen Sie Falsch, würde nach 31 Jahren ein Hinweis auftauchen, gäbe es zu Ihrem Fall keine gesammelte beweise oder Untersuchungen der Tatzeit. Fälle, bei denen die 30-jährige Frist bereits abgelaufen ist, können nicht mehr aufgerollt werden, was in Ihrem Beispiel ja zutreffen würde nach 31 Jahren. Im Strafrecht gilt das absolute Rückwirkungsverbot für bereits erloschene Strafansprüche. Ein einmal verjährtes Delikt kann durch ein neues Gesetz nicht wieder „wiederbelebt“ werden. Gilt auch in diesem Fall.

User #5053 16.09.

Jans ist verdächtig

Mord

User #5053 16.09.

Jans ist dagegen lol

Mord

User #2681 16.09.

Augenwischerpolitik. Wer wirklich glaubt, dass die Untersuchungsbehörden ununterbrochen ab heute für immer und ewig an jedem Tötungsdelikt arbeiten, ist wirklich nicht von dieser Welt. Ausserdem müsste doch von vornherein feststehen, dass es ein Mord und nicht Totschlag oder fahrlässige Tötung war. Da beisst sich doch die Katze in den eigenen Hintern.

Mord

User #3777 16.09.

Richtig so, weil man ist ja für die Ewigkeit TOD, betrogen um ein Leben. Mitleid mit dem Täter nie!

Mord

User #5309 16.09.

Warum braucht es für so etwas eine Jahrelange Debatte?Geht es noch?

Mord

User #5053 16.09.

Eigentlich eine gute Sache aber ich hoffe nicht dass man es jetzt bei den Ermittlungen länger chillt.

Mord

User #5341 16.09.

@5053 Keine zentralen Spezialeinheiten: Anders als in Ländern mit grossen Fallzahlen unterhalten die meisten Schweizer Kantonspolizeien aus Ressourcengründen keine dauerhaften, spezialisierten Cold-Case-Einheiten. Alte Fälle werden meist nur dann angerührt, wenn neue DNA-Treffer im System zufällig anschlagen.

User #520 16.09.

Nur Jans ist dagegen. Wieso Herr Jans??.

Mord

User #5785 16.09.

520 Bei Gott verjährt nichts, bis es offengelegt und gesühnt ist!

User #5341 16.09.

@5785 Die Justiz ist nicht Gott, die Fehler und Falsch entscheide Steigen massiv mit dem alter der fälle.

Felix Arthur 16.09.

Es gibt keinen Gott. Wenn es ihn gäbe, würde er ja keine Morde zulassen.

User #6265 16.09.

Das Unsinnigste, was wir je in unseren Gesethesbücher hatten, wird endlich geändert. Es waren wihl Mörder, wekche diese Verjährung in unsere Bücher schrieben.

Mord

User #9258 16.09.

Bin dagegen.

Mord

Felix Arthur 16.09.

Warum? Das höchste Gut ist das menschliche Leben. Ein Mord wiegt so schwer, dass der Staat niemals aufhören darf, ihn zu verfolgen. Schon des moralischen Prinzips wegen. Familien von Mordopfern behalten lebenslang das Recht auf Aufklärung und Gerechtigkeit. Ein Mörder soll sich bis zu seinem Tod niemals sicher sein, nicht doch noch gefasst zu werden.

User #2779 16.09.

Landesverrat ebenfalls nicht!

Mord

Felix Arthur 16.09.

Etwas Selbstverständliches kommt selbstverständlich immer spät zustande.

Mord

User #5944 16.09.

Hahaha.lol.so bleiben sie nicht mehr nur 20 Jahre länger bei uns bevor ausgewiesen zu werden, sonder lebenslang. LoooL!

Mord

User #6296 16.09.

Und was steht im Ausnahmen-Katalog?

Mord

User #1708 16.09.

Nach 200 Jahren aber bestimmt....

Mord

User #4522 16.09.

Der Artikel beinhaltet aber ein rechtlicher Widerspruch! Wenn nämlich auf die Verbesserung der DNA-Technik als Begründung für die künftige Unverjährbarkeit von Mord verwiesen wird, kann man das so verstehen, dass lang zurücklegende Morde, die derzeit verjährt sind, nachträglich wieder verfolgt würden! Das steht aber in Widerspruch zu einem anderen Rechtsgrundsatz, dass nämlich ein verschärftes Strafrecht erst auf solche Taten anwendbar ist, die nach seiner Verkündung eintraten! Verfügt z.B. das Parlament, dass Diebstahl von nun an mit vier Jahren Gefängnis statt zwei strafbar ist, kann das neue Gesetz nur für neue Straftaten angewendet werden! Selbst die Europäische Menchenrechtskonvention, von der Schweiz in den 1970-er Jahre ratifiziert sieht das in ihrem Artikel 7 vor! Würde die Unverjährbarkeit von Mord beschossen, könnte sie nach diesem Grundsatz erst für künftige Morde gelten, die nach 30 Jahren nicht mehr verjährt wären! Vergangene Morde von vor über 30 Jahren zu erfassen würde gegen die EMRK verstossen!

Mord

User #3955

Das Problem ist halt, dass täglich neue Gesetze geschaffen werden und nicht mal mehr Richter da überall durchschauen und wie Sie sagen, es sogar Widersprüche gibt. Noch lustiger wird es, falls dann auch noch die zehntausenden Seiten EU Gesetze kommen, welche der Bundesrat mit den Rahmenverträgen auf einen Schlag übernehmen will.

User #5785

4522 Also: Zwingend auch ändern! Wer hat Ausreden um das nicht zu schaffen?!

User #2856 16.09.

Morde, welche bereits verjährt sind, müssen dann auch zwingend in die Unverjährbarkeit kommen und immer wieder mit den besten forenischen Möglichkeiten weiterhin bearbeitet werden. Ich denke, das Thema sollte allen Menschen in der Schweiz klar sein.

User #4522 16.09.

Nach dieser rechtlichen Logik müsste man aber vorher die Europäische Menschenrechtskonvention aufkündigen!

User #4643 16.09.

Hier mahlen die Mühlen äusserst langsam. Nun wird es aber hoffentlich und endlich konkret werden und nicht doch wieder abgeschmettert.

Mord

Felix Arthur 16.09.

Oft erkennen wir den Wert von Notwendigkeiten erst, wenn wir lange darauf gewartet haben oder sie vermissen.

User #6202 16.09.

Unglaublich, dass das so lange dauerte.

Mord

User #3891 16.09.

Durchaus sinnvoll, früher war die Verjährung durchaus berechtigt, heute kann aber DNA auch nach Jahrzehnten noch ein Durchbruch bringen.

Mord

User #3955 16.09.

Wobei man sich dann schon sehr sicher sein muss, dass die gefundene DNA auch wirklich dem Täter zugeordnet werden kann, denn DNA-Spuren sind allgegenwärtig und da können schnell mal Fehler passieren.

User #3779 16.09.

Wann kommt Todesstrafe für Mord wieder ?

Mord

User #2555 16.09.

Weil die eben nicht mehr kommt muss die Verjährung aufgehoben werden !

User #3779 16.09.

Beides geht nicht ?

User #1680 16.09.

endlich ist höchste zeit dass Mord nicht mehr verjährbar ist. Unser Parlament verschläft gewissen Sachen die dringend nötig sind.

Mord

2 Zum Artikel aus 2 Quellen zusammengefasst
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