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Unverjährbarkeit von Mord

Parlament will Mord künftig nicht mehr verjähren lassen

Publiziert 16.09.2026, 09:30 Uhr Aktualisiert 26.09.2026, 06:31 Uhr

National- und Ständerat haben sich nach jahrelanger Debatte darauf geeinigt, dass Mord in der Schweiz nicht mehr verjähren soll.

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Parlament einigt sich

National- und Ständerat wollen, dass Mord künftig nicht mehr verjährt.

Das Parlament hat sich grundsätzlich geeinigt.

Die Regelung soll voraussichtlich für Morde gelten, die nach dem 1. Januar 1995 begangen wurden.

Bisher 30 Jahre Frist

Bisher galt in der Schweiz, dass Morddelikte nach 30 Jahren nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden können.

Beide Räte sprachen sich bereits im März 2025 respektive im März 2026 für die Unverjährbarkeit von Mord aus.

In der kleinen Kammer setzte sich am Mittwoch eine Minderheit der Rechtskommission (RK-S) durch, welche beantragte, bei früheren Entscheiden des Stände- und des Nationalrats zu bleiben.

Mit 25 zu 18 Stimmen bei zwei Enthaltungen obsiegte die RK-S-Minderheit.

Streit um Nutzen und Risiken

Befürworter verweisen auf neue forensische Möglichkeiten, Kritiker auf falsche Hoffnungen und rechtsstaatliche Risiken.

Egger hält diese Risiken für beherrschbar.

Nach seinen Angaben hat Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch im Ständerat auf insgesamt 14 ermordete Kinder aus jener Zeit hingewiesen, deren Fälle teilweise bis heute ungeklärt sind.

Egger bezeichnet die Vorlage als rechtspolitische Grundsatzentscheidung: Mord solle nicht allein deshalb strafrechtlich erledigt sein, weil eine bestimmte Anzahl Jahre vergangen sei.

Recherche Keystone-SDA, Marino Walser 2 Quellen
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