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Kopftuchverbot im Kanton Zürich

Zürcher Kantonsrat spricht sich für Kopftuchverbot aus

Publiziert 20.08.2026, 11:04 Uhr Aktualisiert 01.09.2026, 07:12 Uhr

Der Zürcher Kantonsrat hat am Montag eine Motion der SVP für ein Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen knapp überwiesen.

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Kantonsrat überweist SVP-Motion

Kopftücher sollen an öffentlichen Schulen im Kanton Zürich verboten werden.

Der Kantonsrat sprach sich am Montag für ein entsprechendes Verbot aus und beauftragte den Regierungsrat mit der Ausarbeitung einer Gesetzesgrundlage.

Das Parlament überwies die umstrittene Motion der SVP knapp mit 87 zu 82 Stimmen bei 6 Enthaltungen.

Bürgerliche Mehrheit gegen Linke

Der Vorstoss verlangt ein Kopftuchverbot für Mädchen und Frauen an sämtlichen öffentlich-rechtlichen Schulen und Kindergärten.

Zur Mehrheit verhalfen dem Vorstoss die bürgerliche Seite aus SVP und FDP sowie Teile von GLP und EVP.

Dagegen stellten sich die Ratslinke sowie die Mitte-Partei.

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Regierungsrat plant Vorlage

Der Zürcher Regierungsrat hatte bereits im Vorfeld der Debatte signalisiert, dass er bereit sei, die Motion entgegenzunehmen und eine verfassungskonforme Vorlage auszuarbeiten.

Die Regierung hat nun zwei Jahre Zeit, um dem Parlament einen Bericht und Antrag zu unterbreiten.

SVP sieht Zeichen der Unterdrückung

In der teils emotional geführten Debatte machte die SVP klar, dass sie das Kopftuch als Zeichen der Unterdrückung betrachte.

Die Schule müsse ein Ort der freien Entfaltung sein und frei von Religionen, die Mädchen andere Regeln auferlegen als Knaben.

Linke und Mitte wehren sich

Auf der linken Ratsseite stiess die Forderung auf vehementen Widerstand.

Die Grünen forderten differenziertere Massnahmen.

Die SP warf der SVP vor, mit dem Vorstoss gezielt Ressentiments gegenüber Musliminnen und Muslimen zu schüren.

Ein Kopftuchverbot für Kinder sei rechtlich gar nicht umsetzbar, da dies im direkten Widerspruch zur garantierten Religionsfreiheit stehe.

Die Mitte-Partei fand es falsch, ein einziges religiöses Symbol herauszugreifen.

Aus der Diskussion
Richtig und nicht nur an Schulen
User #2887 67 mal zugestimmt Mitreden

Mitte-Anfrage vom August

Bereits im August hatten die Mitte-Kantonsratsmitglieder Kathrin Wydler (Wallisellen) und Thomas Anwander (Winterthur) in einer Anfrage Antworten zum Umgang mit religiösen Symbolen an Volksschulen verlangt.

Sie wollten unter anderem wissen, welche rechtlichen Vorgaben für Schülerinnen und Schüler hinsichtlich des Tragens von Kopftüchern, Kippas oder anderer auffälliger religiöser Zeichen gelten.

Die Glaubens- und Gewissensfreiheit sei ein verfassungsmässig geschütztes Grundrecht und gelte auch für Schülerinnen und Schüler; religiöse Symbole müssten aus freiem Willen getragen werden.

Recherche Keystone-SDA, Keystone-SDA Regional 2 Quellen
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