Tötungsdelikt in Wädenswil
Stationäre Massnahme für schuldunfähigen 28-Jährigen
User #1459 vor 1h
Unter einer stationären Massnahme welche durch ein Gericht angeordnet wird nach Art. 59 (die kleine Verwahrung) versteht man Unterbringung psychisch Kranker Straftäter in einer forensischen Psychiatrie zb der PUK angehörenden Forensik Rheinau für mindestens 5 Jahre. Dies kann unkompliziert stetig verlängert werden. Für das man als strafrechtlich schuldunfähig beurteilt wird braucht es ein Gutachten durch einen forensischen Gutachter/Psychiater und wird nie alleine von einem Richter entschieden. Als ehemaliger Patient auf einer Akutpsychiatrie mit FU kann ich sagen, dass die Forensik noch eine andere Nummer ist.
Freispruch
User #3960 vor 3h
Schuldunfähig ist zu verbieten! Die Drogen, oder andere Substanzen haben sie bewusst zu sich genommen. Also mutwillig herbeigeführt und deshalb Schuldfähig!
Freispruch
User #6151 vor 4h
Der gehört ins Gefängnis und nicht in eine Wellnessoase.
Freispruch
User #4146 vor 5h
Die Formel "nicht selbst verschuldet schuldunfähig" bedeutet, dass er während der Tat nicht unter urteilstrübendem Einfluss von Drogen stand, die er zuvor selber konsumierte. Was die Vermutung stützt, das die Tat im Wahn begangen wurde.
Freispruch
User #4633 vor 15h
Schuldunfähig - ja dann ist ja alles gut, er kann ja nichts dafür. Aber auch er würde einen Freiheitsentug spüren, das ist mal klar. Es kann doch nicht sein, dass man mit dieser Diagnose einfach so davonkommt.
Mutter