Tötungsdelikt in Wädenswil
Stationäre Massnahme für schuldunfähigen 28-Jährigen
Ein 28-jähriger Schweizer soll im Januar 2024 in Wädenswil ZH seine 56-jährige Mutter erstochen haben und musste sich am Dienstag vor dem Bezirksgericht Horgen verantworten.
5 Beiträge in der Diskussion 5 heute · 5 StimmenGericht ordnet Massnahme an
Das Bezirksgericht Horgen hat am Dienstagabend für einen psychisch kranken 28-Jährigen eine stationäre Massnahme angeordnet.
Es stellte fest, der nicht selbst verschuldet schuldunfähige Mann habe im Januar 2024 in Wädenswil ZH seine Mutter getötet.
Für Delikte im Bereich harte Pornografie und Betäubungsmittel erhielt der Schweizer eine unbedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten sowie eine Busse von 300 Franken.
Beides hat der Mann durch seine Haft längst verbüsst.
Urteil nicht rechtskräftig
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Obergericht des Kantons Zürich weitergezogen werden.
Der Verteidiger hatte im Fall des Tötungsdelikts einen Freispruch verlangt.
Seit zwei Jahren in Massnahme
Der Schweizer war wenige Tage nach dem Tod der 56-jährigen Mutter verhaftet worden.
Seit bald zwei Jahren befindet er sich in der stationären Massnahme.
Beschuldigter schweigt vor Gericht
Vor Gericht äusserte sich der Beschuldigte nicht zu den Tatvorwürfen.
Er erschien in einem schwarzen Hoodie, die Kapuze liess er auch im Gerichtssaal auf dem Kopf.
Seine Aussagen machte er in derart leiser Stimme, dass sie fast unverständlich waren.
Auf Antrag des Verteidigers wurde er nach seiner Befragung von der Teilnahme dispensiert.
Die Gelegenheit zu einem vorgezogenen Schlusswort nutzte er nicht.
Aus der DiskussionSchuldunfähig - ja dann ist ja alles gut, er kann ja nichts dafür. Aber auch er würde einen Freiheitsentug spüren, das ist mal klar. Es kann doch nicht sein, dass man mit dieser Diagnose einfach so davonkommt.User #4633 5 mal zugestimmt Mitreden
Aufgewachsen in Alaska
Der Mann war in Alaska aufgewachsen.
Als er elf Jahre alt war, kam er mit seiner Mutter in die Schweiz.
In einem Spezialprogramm habe er die Schule abgeschlossen, sagte er.
Eine Berufsausbildung habe er nie beendet, gearbeitet habe er hin und wieder in Sozialprogrammen.
Anklage schildert Tathergang
Mutter und Sohn lebten laut Anklage seit mehreren Jahren gemeinsam in einer Wohnung.
Der Sohn sei keiner Arbeit nachgegangen und habe kaum soziale Kontakte gepflegt.
Am 11. Januar 2024 habe er sich in seinem Zimmer eingeschlossen und sich trotz Aufforderung geweigert, herauszukommen.
Später sei er doch aus dem Zimmer gekommen und zu seiner Mutter gegangen.
Zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt am Nachmittag habe er sie mit seinem Klappmesser attackiert.
Sie erlitt einen wuchtigen Stich von vorne in den Hals und verblutete.
Tote erst nach vier Tagen
Gefunden wurde die Tote erst vier Tage später, am 15. Januar.
Bekannte benachrichtigten die Polizei, weil sie sich Sorgen gemacht hatten, nachdem sie tagelang nichts von der Frau gehört und gesehen hatten.
In der Wohnung trafen die Polizisten auch auf den jungen Mann und nahmen ihn fest.