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Niedrigwasser in der Schweiz

Bund gibt Pflichtlager für Protein-Futtermittel frei

Publiziert 08.10.2026, 14:09 Uhr Aktualisiert 08.10.2026, 14:37 Uhr

Wegen der anhaltenden Niedrigwasserlage bleibt die Versorgung der Schweiz mit Protein-Futtermitteln angespannt, weshalb der Bund die Pflichtlager freigegeben hat.

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Parmelin ordnet Freigabe an

Aufgrund der anhaltenden Niedrigwasserlage hat der Bund die Pflichtlager für Protein-Futtermittel freigegeben.

Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), Guy Parmelin, hat die Pflichtlagerfreigabe auf Antrag des Delegierten für wirtschaftliche Landesversorgung, Roland Pfister, angeordnet.

Die entsprechende Verordnung tritt am 15. Oktober 2026 in Kraft.

Damit sind weitergehende Bezüge aus den Pflichtlagern möglich, heisst es in einer Medienmitteilung des Bundes.

Bezüge seit September möglich

Seit dem 1. September 2026 dürfen im Rahmen einer temporären Bedarfsdeckungsunterschreitung (TBDUS) bereits bis zu 20 Prozent der Pflichtlagermenge bezogen werden.

Dieser Schritt liegt in der Kompetenz des Delegierten.

Ist der Bedarf grösser, ist es am WBF, per Verordnung weitere Freigaben anzuordnen.

Seit dem 1. September sind 9,5 Prozent der gesamten Pflichtlagerbestände bezogen worden.

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Erstmals Bezüge aus Pflichtlagern

Es ist das erste Mal seit Bestehen der Pflichtlager für Nahrungs- und Futtermittel, dass Bezüge gemacht werden.

2018 waren wegen Niedrigwassers ebenfalls Bezüge bewilligt worden.

Die Versorgungslage hatte sich dann aber rasch wieder entspannt, sodass keine Entnahmen aus den Pflichtlagern erfolgten.

Aus der Diskussion
Mehr Menschen machen mehr Abfall und brauchen mehr Nahrung und mehr Wasser. Aber die Mehrheit will ja noch mehr, mal sehen wie es dann aussieht wenn die Nahrung fehlt
User #5711 5 mal zugestimmt Mitreden

Reichweite und Importe

Die Pflichtlager für Protein-Futtermittel haben eine Bedarfsdeckung von zwei Monaten als Zielvorgabe und befinden sich wie alle Pflichtlager im Besitz der Unternehmen.

Die vorgegebene Reichweite eines Pflichtlagers geht von der Annahme aus, dass keine Importe mehr möglich sind.

Aktuell kommen aber weiterhin Protein-Futtermittel in die Schweiz, wenn auch in kleineren Mengen.

Recherche Laurin Zaugg 1 Quelle
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