Feuerverbot in Frick
Gemeinderat Frick hebt absolutes Feuerverbot auf
In Frick AG galt seit dem 24. Juli 2026 ein allgemeines Feuerverbot der Gefahrenstufe 5 wegen der Trockenheit.
Feuerverbot per sofort aufgehoben
Der Gemeinderat Frick hat das seit dem 24. Juli 2026 geltende allgemeine Feuerverbot per sofort aufgehoben.
Grund dafür sind verschiedene Regenfälle, welche die Trockenheit zwar nicht beseitigten, die akute Brandgefahr jedoch reduzierten.
Kantonale Regelung im Wald
Mit der Aufhebung gilt in Frick die kantonale Regelung, die seit dem 27. August 2026 in Kraft steht.
Das Feuern aller Art im Wald und an Waldrändern mit einem Mindestabstand von 50 Metern zum Waldrand ist im gesamten Gebiet des Kantons Aargau verboten.
Davon ausgenommen sind Gas- und Elektrogrills.
Regeln im Siedlungsgebiet
Im Siedlungsgebiet und im Offenland ist im gesamten Kanton Aargau das Feuern in unbefestigten Feuerstellen verboten.
Erlaubt ist die Verwendung von Kohle-, Gas- und Elektrogrills.