Cybermobbing im Kanton Glarus
Glarner Regierung lehnt neuen Straftatbestand für Mobbing ab
Die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen hat eine Vorlage für stärkere Instrumente gegen Mobbing und Cybermobbing in die Vernehmlassung geschickt.
Regierungsrat lehnt Straftatbestand ab
Der Glarner Regierungsrat lehnt einen neuen spezifischen Straftatbestand für Mobbing und Cybermobbing ab.
Geplant ist, dass Mobbing und Cybermobbing neu als spezifischer Straftatbestand gelten sollen.
In seiner Vernehmlassungsantwort spricht sich der Regierungsrat dagegen aus.
Vorlage in Vernehmlassung
Die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen hat eine Vorlage in die Vernehmlassung geschickt, bei der es um stärkere Instrumente gegen Mobbing und Cybermobbing geht.
Der Regierungsrat anerkennt, dass die geltenden Strafbestimmungen nicht jede denkbare Erscheinungsform von Mobbing und Cybermobbing erfassen.
Er erachtet dies jedoch nicht als hinreichenden Grund für die Einführung eines neuen Straftatbestands.
Warnung vor mehr Verfahren
Nach Einschätzung des Regierungsrats würde die vorgeschlagene Bestimmung einen weit gefassten und in der Anwendung streitbaren Straftatbestand schaffen.
Insbesondere die Abgrenzung zwischen sozial unerwünschtem Verhalten und strafwürdigem Mobbing dürfte erhebliche Schwierigkeiten bereiten.
Gleichzeitig bestehe die Gefahr, dass die neue Strafnorm zu zusätzlichen Anzeigen und Verfahren führe und damit die bereits stark belastete Strafjustiz weiter beanspruche.
Regierungsrat folgt Staatsanwälte-Konferenz
Der Regierungsrat teilt die Einschätzung der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz.
Er beantragt, auf die Schaffung eines neuen Straftatbestands zum Mobbing und Cybermobbing zu verzichten und die Vorlage abzulehnen.