Biometrische Identitätskarte
Biometrische Identitätskarte kommt am 2. November
Die Länder der Europäischen Union stellen seit 2021 aus Sicherheitsgründen nur noch biometrische Identitätskarten aus.
Antrag ab 2. November möglich
Anträge für die biometrische Identitätskarte sowie das Kombiangebot aus Pass und Identitätskarte können erst ab dem 2. November beim Ausweiszentrum Aargau gestellt werden.
Termine für November 2026 können jedoch bereits ab sofort gebucht werden.
Wahl zwischen zwei Varianten
Die Bürgerinnen und Bürger können künftig je nach Bedarf zwischen zwei Varianten wählen.
Die biometrische Identitätskarte wird für Personen empfohlen, die innerhalb der EU reisen.
Die nicht biometrische Identitätskarte ist für Personen gedacht, die das Dokument ausschliesslich als Ausweis innerhalb der Schweiz benötigen.
Die Identitätskarte ohne Chip kann wie bisher bei den Gemeinden beantragt werden.
Ungehindertes Reisen in der EU
Mit der Einführung der biometrischen Identitätskarte wird sichergestellt, dass Schweizerinnen und Schweizer auch künftig ungehindert innerhalb der EU reisen können.
Abgrenzung zur E-ID
Die biometrische Identitätskarte ist vom elektronischen Identitätsnachweis (E-ID) zu unterscheiden.
Sie ist ein amtliches Identitäts- und Reisedokument.
Die E-ID ist dagegen eine elektronische Identität für die digitale Welt und kein Reisedokument.
Anpassung an EU-Sicherheitsstandards
Mit der Einführung werden die Sicherheitsstandards der Schweizer Identitätskarte an jene der Europäischen Union angepasst.
Die digital signierten Daten bieten zusätzlichen Schutz gegen Fälschungen und Identitätsdiebstahl.
Alte Karten bleiben gültig
Nicht biometrische Identitätskarten, die vor dem Stichtag ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit für Reisen in die EU bis zu ihrem Ablaufdatum.
Antrag im Kanton Schwyz
Im Kanton Schwyz müssen die biometrische Identitätskarte und das Kombi-Angebot zwingend beim kantonalen Passbüro beantragt werden.