feed.nau

EU-Sanktionen gegen Jacques Baud

EU verlängert Sanktionen gegen Schweizer Jacques Baud um ein Jahr

Publiziert 25.10.2026, 12:50 Uhr

Dem ehemaligen Schweizer Oberst Jacques Baud, der in Brüssel lebt, wird die Verbreitung pro-russischer Propaganda vorgeworfen.

6 Beiträge in der Diskussion 6 heute · 6 Stimmen

Reisebeschränkungen und eingefrorene Vermögen

Gegen Baud gelten weiterhin Reisebeschränkungen, und seine Vermögenswerte bleiben eingefroren.

Laut europäischen Dokumenten, über die das Westschweizer Online-Portal «L'Impertinent» am Sonntag berichtete, verlängerte der Rat der EU am 8. Oktober seine Sanktionsregelung gegen die «destabilisierenden Aktivitäten» Russlands.

Von der Regelung sind 80 Personen und 20 Organisationen betroffen.

Vorwürfe gegen Baud

Der 71-jährige Baud steht seit dem 15. Dezember des vergangenen Jahres auf dieser Liste.

Ihm wird vorgeworfen, in als pro-russisch eingestuften Medien aufgetreten zu sein und Verschwörungstheorien verbreitet zu haben.

Der Rat der EU wirft ihm vor, die Ukraine beschuldigt zu haben, ihre eigene Invasion inszeniert zu haben, um der Nato beitreten zu können.

Werbung

Ukraine nicht mehr genannt

Brüssel warf Baud ursprünglich vor, russische Aktionen zu unterstützen, die «die Stabilität oder Sicherheit eines Drittstaates (der Ukraine) gefährden oder bedrohen».

Der neue Text spricht nun von Handlungen, die «die Demokratie untergraben und die Stabilität oder Sicherheit eines Drittstaates gefährden».

Die Ukraine wird nicht mehr ausdrücklich genannt, die konkreten Vorwürfe bestehen unverändert.

Baud bestreitet und klagt

Baud bestreitet die Vorwürfe und hält die Sanktionen für politisch motiviert.

Es gebe keine Hinweise darauf, dass er eine Straftat begangen habe.

Im März des laufenden Jahres reichte der Ex-Oberst beim Gericht der Europäischen Union eine Klage ein, um die Aufhebung seiner Eintragung zu beantragen.

Aus der Diskussion
Der Bundesrat müsste dagegen aktiv werden und zwar sehr energisch. Dass er das nicht tut zeigt uns allen, was wir für die Regierung einen Wert haben. Sanktionieren von Einzelpersonen ist ein Verbrechen.
User #4228 17 mal zugestimmt Mitreden

Kommission weist Kritik zurück

Die Europäische Kommission wies Bauds Vorwurf der Verletzung der Meinungsfreiheit gegenüber der «NZZ» zurück.

Die Handlungen der Sanktionierten müssten ein solches Ausmass haben, dass sie die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit, die Stabilität oder die Sicherheit in der EU oder in einem Mitgliedstaat gefährdeten.

Recherche Keystone-SDA 1 Quelle
Werbung