Anzeige gegen Mike Müller
Staatsanwaltschaft weist Anzeige gegen Mike Müller ab
Mike Müller wurde wegen eines Posts zur AfD-Wahl in Sachsen-Anhalt angezeigt, der Vorwurf lautet Verleumdung, üble Nachrede und Beschimpfung.
1’260 Beiträge in der DiskussionUntersuchung gegen Müller abgelehnt
Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat eine Untersuchung gegen Mike Müller abgelehnt, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet.
Im juristischen Sprachgebrauch spricht man bei einem solchen Entscheid von einer «Nichtanhandnahmeverfügung».
Das bedeutet einen Beschluss, gar keine Untersuchung zu eröffnen.
Begründung: Grosse Gruppe, keine Einzelperson
Entscheidend sei, dass der Beschuldigte eine sehr grosse Gruppe und keine individualisierbare Einzelperson als «Nazis» bezeichnet habe.
Ausserdem stellte die Staatsanwaltschaft fest, dass Peter Müller in Sachsen-Anhalt «soweit ersichtlich» gar nicht wahlberechtigt sei.
Damit sei seine «menschlich-sittliche Ehre» nicht im rechtlichen Sinn verletzt worden.
Post zur AfD-Wahl
Auf der Plattform X hatte der Solothurner Schauspieler nach der Wahl geschrieben: «Was ich nicht so verstehe, warum der Kanzler eines achtzig Mio.-Landes wegen einer knappen Million Nazis in einem gescheiterten Gliedstaat zurücktreten soll.»
Wegen dieses Posts zur AfD-Wahl in Sachsen-Anhalt wurde er angezeigt, der Vorwurf lautet Verleumdung, üble Nachrede und Beschimpfung.
Anzeige kommt von Peter Müller
Hinter der Anzeige steht der in der Schweiz lebende Peter Müller (46).
Der Deutsche ist der Sohn von Müllermilch-Gründer Theo Müller und wie sein Vater ein bekennender AfD-Wähler.
Strafrechtler sah Anzeige chancenlos
Schon gegenüber Nau.ch hatte der Zürcher Strafrechtler Matthias Michlig vor drei Wochen vorausgesagt, dass die Anzeige chancenlos ist.
Aus der DiskussionEr gehört dafür verurteilt. Basta!User #2545 38 mal zugestimmt Mitreden
Mike Müller zweifelte nie
Mike Müller sagt, er habe nie an einem anderen Ausgang gezweifelt.
«Er ist nicht der Erste und nicht der Letzte», sagt er gegenüber dem «Tages-Anzeiger».
Er berichtete auch von einer anderen Person, die ihm mit einer Klage gedroht habe.