Berner Kantonsparlament
Berner Parlament öffnet Weg zu Elternzeit-Vertretung
Mitglieder des Berner Kantonsparlaments sollen sich künftig während des Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaubs vertreten lassen können.
Parlament stimmt Vertretung zu
Das Berner Kantonsparlament hat in erster Lesung Verfassungs- und Gesetzesänderungen beschlossen, die Ratsmitgliedern eine Stellvertretung während des Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaubs ermöglichen.
Der Gesetzesentwurf stiess mit 97 zu 58 Stimmen auf breite Zustimmung.
«Wir können etwas gewinnen und nicht viel verlieren», sagte Marianne Schild für die GLP.
Eine Stellvertretung schwäche nicht die Demokratie, sondern ermögliche eine breitere Teilhabe, fügte Samantha Dunning (SP) an.
SVP und EDU dagegen
Einzig SVP und EDU lehnten das Ansinnen ab.
«Eine Stellvertretung verwässert den Wählerentscheid», sagte Barbara Josi für die SVP.
Sie verwies zudem auf die jüngst auf Bundesebene beschlossene Gesetzesänderung, wonach Parlamentarierinnen ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung nicht mehr verlieren, wenn sie ihr Mandat wahrnehmen.
Ein Nichteintretensantrag ihrer Fraktion fand jedoch keine Mehrheit.
Streit um Minimaldauer
Die beschlossene Vertretungsmöglichkeit dauert mindestens zwei Sessionen und maximal ein Jahr.
Als Stellvertretende sollen jeweils die Ersatzpersonen auf der jeweiligen Wahlliste nachrücken.
SP/Juso und Grüne/AL versuchten vergebens, die Minimaldauer auf eine Session zu reduzieren.
Je nach Organisation in der Familie seien sechs Monate zu lang, argumentierte Maurane Riesen (SP).
Linke Anträge chancenlos
Die anderen Fraktionen hielten dagegen.
«160 Mitglieder garantieren genug Repräsentation», sagte FDP-Sprecher Carlos Reinhard.
Für die EVP wäre der Aufwand für eine einzige Session zu viel, wie Katja Streiff ausführte.
Chancenlos blieb auch die linke Forderung, dass sich kranke oder verunfallte Ratsmitglieder ebenfalls vertreten lassen können.
Einzig die EVP unterstützte diese Antragsstellerinnen, während GLP und Mitte das ursprüngliche Anliegen nicht gefährden wollten.
Vorstoss aus 2023
Die Vorlage geht zurück auf einen 2023 in Teilen überwiesenen, überparteilichen Vorstoss.