Grosser Rat Bern
Berner Kantonsparlament lehnt GAV-Pflicht in der Pflege ab
Die SP/Juso-Fraktion verlangte für alle Spitäler, Spitex-Organisationen und die Langzeitpflege im Kanton Bern einen Anschluss an einen Gesamtarbeitsvertrag.
Grosser Rat lehnt ab
Der bernische Grosse Rat will keine obligatorische Anbindung des Pflegepersonals an einen Gesamtarbeitsvertrag.
Er lehnte einen entsprechenden Fraktionsvorstoss der SP/Juso am Dienstag mit 94 Nein- zu 53 Ja-Stimmen bei zwei Enthaltungen ab.
Damit verlangte die SP für alle Spitäler, Spitex-Organisationen und die Langzeitpflege einen Anschluss an einen Gesamtarbeitsvertrag.
SP begründet Vorstoss
Laut der Motion gelinge die Umsetzung der 2021 vom Volk angenommenen Pflegeinitiative auf Bundesebene nicht, weshalb der Kanton Bern handeln müsse.
Ein GAV biete Sicherheit, Transparenz und Schutz vor Willkür, argumentierte Irene Hügli (SP) für ihre Fraktion.
Das leiste einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
Nur Grüne und EVP dafür
Auf die Seite der SP stellten sich schliesslich nur Grüne und EVP.
«Ein GAV schafft keine zusätzliche Pflegefachperson», sagte Monika Stampfli für die GLP.
Katja Streiff argumentierte hingegen für die EVP: «GAV-Äquivalenz ist kein GAV», und verwies auf die Sozialpartnerschaft.
Ausserdem erhielten damit die Institutionen «das Gesamtpaket», sagte Regula Bühlmann (Grüne).
Gehör fanden sie damit aber nicht.
Regierung gegen Vorpreschen
Die bürgerliche Ratsmehrheit folgte dem Ablehnungsantrag der Regierung.
Ein kantonales Vorpreschen sei nicht sinnvoll, bevor die nationale Gesetzgebung zur Pflegeinitiative abgeschlossen sei, machte diese geltend.
Sie stellte sich auch inhaltlich gegen das Ansinnen: Der intensive Wettbewerb um Personal sorge bereits heute für attraktive Anstellungsbedingungen.
Bei den Listenspitälern sei die Pflicht zu GAV-äquivalenten Arbeitsbedingungen zudem bereits weitgehend erfüllt.
Pflegeinitiative im Bundesparlament
Die Vorlage zur Umsetzung der Pflegeinitiative liegt im Moment beim Bundesparlament.
Als Nächstes wird der Ständerat über das vom Nationalrat bereits entschlackte Gesetz befinden.
Der Bundesrat hatte in diesem Rahmen neben Verhandlungen über Gesamtarbeitsverträge auch etwa eine kürzere Höchstarbeitszeit und besser planbare Dienste vorgesehen.