Neue Regeln in der Schweiz
Diese Änderungen treten ab dem 1. September in Kraft
Ab dem 1. September gelten in der Schweiz neue Regelungen beim Datenschutz, bei den Löhnen und in der Organisation der Bundesanwaltschaft.
28 Beiträge in der Diskussion 11 heute · 23 StimmenBerner Datenschutzgesetz in Kraft
Im Kanton Bern tritt im September 2026 das revidierte kantonale Datenschutzgesetz in Kraft.
Mehr als 1000 Berner Gemeinden und gemeinderechtliche Körperschaften unterstehen damit direkt der Aufsicht der kantonalen Datenschutzbehörde.
Die vier grössten Gemeinden Bern, Biel, Köniz und Thun behalten ihre Datenschutzstellen.
Basel-Stadt hebt Löhne an
Im Kanton Basel-Stadt wird das vom Grossen Rat beschlossene Lohnmassnahmenpaket für die Verwaltung mehrheitlich ab dem 1. September umgesetzt.
Das Paket umfasst in erster Linie eine Anhebung der Einstiegslöhne, Lohnmassnahmen bei der Kantonspolizei und eine Erhöhung der Geldzulagen.
Die Anpassung des Teuerungsausgleichs für alle Lohnklassen folgt per 1. Januar 2027. Das Paket sieht jährliche Mehrausgaben von 18 Millionen Franken vor, plus eine einmalige Ausgabe von 4,3 Millionen Franken.
Grosser Rat bewilligte Paket
Der Grosse Rat hatte die Gelder sowie die entsprechenden Gesetzesänderungen im Mai in zweiter Abstimmung bewilligt.
Davor hatte das Parlament im April über die Vorlage befunden und ein grösseres Paket beschlossen.
Die Abstimmung musste aber wegen einer nicht gezählten Stimme wiederholt werden.
Bundesanwaltschaft stellt sich neu auf
Mit dem neuen Reglement über die Organisation und Verwaltung per 1. September 2026 modernisiert die Bundesanwaltschaft ihre Struktur.
Es stellt die Behörde organisatorisch, personell und verfahrenstechnisch neu auf.
Ziel der Reform ist eine effizientere Verfahrensführung und die gezielte Spezialisierung auf moderne Phänomene wie Cybercrime und Krypto-Delikte.
Aus der DiskussionNeue Gesetze sind immer gut. Macht das Leben schwieriger und mühsamer.User #1558 54 mal zugestimmt Mitreden
EU-Cyberregeln greifen
Teile des EU Cyber Resilience Act treten am 11. September in Kraft.
Ab dann gelten die ersten verpflichtenden Vorgaben zum Schwachstellenmanagement und zur 24-Stunden-Meldepflicht bei Sicherheitsvorfällen für Produkte mit digitalen Elementen.