Spitalliste Kanton Luzern
Neue Luzerner Spitalliste tritt am 1. September in Kraft
Der Kanton Luzern hat eine neue Spitalliste für die Bereiche Akutsomatik und Rehabilitation erlassen, die auf regionale Netzwerke setzt.
Neue Spitalliste ab September
Der Kanton Luzern hat eine neue Spitalliste für die Bereiche Akutsomatik und Rehabilitation erlassen.
Sie gilt ab dem 1. September 2026 und setzt auf regionale Netzwerke.
Mit der neuen Spitalliste setzt der Regierungsrat die im Planungsbericht Gesundheitsversorgung 2024 festgelegte Weiterentwicklung der stationären Gesundheitsversorgung um.
Ziele der Neuordnung
Ziel ist es, die Gesundheitsversorgung angesichts des medizinischen Fortschritts, des Fachkräftemangels und der demografischen Entwicklung langfristig, qualitativ hochstehend, sicher, wohnortsnah und wirtschaftlich sicherzustellen.
Mit dem Planungsbericht Gesundheitsversorgung 2024 hat der Regierungsrat die strategischen Leitplanken festgelegt.
Die neue Spitalliste ersetzt die bisherige Liste und schafft die planerischen Voraussetzungen, dass die Gesundheitsversorgung auch künftig qualitativ hochstehend, sicher und bedarfsgerecht bleibt.
Tschuor zur Strategie
Regierungsrätin Michaela Tschuor, Vorsteherin des Gesundheits- und Sozialdepartements, erklärte: «Die neue Spitalliste ist weit mehr als eine Aktualisierung von Leistungsaufträgen. Sie ist ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einer integrierten Gesundheitsversorgung, in der Qualität, Zusammenarbeit und Vernetzung der Leistungserbringer zunehmend an Bedeutung gewinnen. Damit setzen wir die im Planungsbericht definierte gesundheitspolitische Strategie konsequent um.»
Qualität, integrierte Versorgung und Zusammenarbeit werden gestärkt.