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Tierhaltung im Aargau

Aargauer Gericht bestätigt teilweises Tierhalteverbot für Halterin

Publiziert 23.10.2026, 11:10 Uhr Aktualisiert 23.10.2026, 11:47 Uhr

Die Behörden hatten die Massnahmen wegen Überbelegung, Vernachlässigung und Zuchtproblemen angeordnet, die Frau hielt mehr als 200 Tiere.

5 Beiträge in der Diskussion

Gericht bestätigt teilweises Verbot

Das Aargauer Verwaltungsgericht hat die Beschwerde einer Tierhalterin abgewiesen und ein teilweises Tierhalteverbot bestätigt.

Es bezeichnete die Massnahmen als verhältnismässig.

Halterin wehrt sich gegen Auflagen

Die Behörden hatten die Massnahmen wegen Überbelegung, Vernachlässigung und Zuchtproblemen angeordnet.

Die Frau wehrte sich gegen Auflagen des kantonalen Veterinärdienstes.

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Halterin zeigt keine Einsicht

Die Vorgaben dienten dem Schutz der Tiere vor weiteren Leiden und Überforderung.

Die Halterin zeigte laut Urteil keine Einsicht und verweigerte nötige Tierarztbesuche.

Anonyme Meldung löst Kontrolle aus

Eine anonyme Meldung hatte im Juni 2025 eine unangemeldete Tierschutzkontrolle ausgelöst.

Die Inspektorinnen trafen auf dem Anwesen auf über 200 Tiere, darunter 49 Kaninchen, 80 Meerschweinchen, sechs Katzen, geschätzte 80 Kois und acht Schmuckschildkröten.

In 28 Aquarien lebten zudem diverse Zierfische.

Kontrolle findet gravierende Mängel

Die Fachleute stellten vor Ort gravierende Mängel fest.

Nicht kastrierte Männchen und Weibchen vermehrten sich unkontrolliert.

Die Tiere fügten sich wegen des Platzmangels blutige Bisswunden zu.

Zudem fehlten frisches Grünfutter und geeignetes Nagematerial.

Aus der Diskussion
solche Kontrollen muss es viel mehr geben, in kürzeren Abständen.
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Behörden setzen Obergrenzen fest

Der Veterinärdienst ordnete strenge Obergrenzen an.

Die Frau darf künftig noch maximal zehn Kleinsäuger und fünf bewohnte Aquarien halten.

Zudem verboten die Behörden jegliche Tierzucht.

Recherche Keystone-SDA Regional 1 Quelle
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