Neues Stadion Aarau
Kanton Aargau genehmigt Gestaltungsplan für Stadion des FC Aarau
Der Stadtrat Aarau hatte im Februar 2025 eine Änderung des Gestaltungsplans «Torfeld Süd» beschlossen, gegen die eine Beschwerde erhoben wurde.
Kanton genehmigt Gestaltungsplan
Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau hat am 21. Oktober 2026 die Änderung des Gestaltungsplans «Torfeld Süd» in Aarau genehmigt.
Der Stadtrat Aarau hatte die Änderung am 17. Februar 2025 beschlossen.
Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vollumfänglich abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde.
Grundlage für Stadion
Die Anpassung bildet die Grundlage für das später zu erstellende Fussballstadion mit vier Wohnhochhäusern.
Dieses ist in einem separaten Baubewilligungsverfahren zu beurteilen.
Vereinbarkeit mit Raumplanungsrecht
Laut dem Genehmigungsentscheid des Kantons entspricht die Anpassung den öffentlichen Interessen sowie den Planungsgrundsätzen und -zielen des Raumplanungsgesetzes und den kantonalrechtlichen Vorgaben.
Die Richtplanvorgaben würden umgesetzt; sie erlaubten es der Planungsbehörde, im Rahmen der allgemeinen Nutzungsplanung von der Vorrangnutzung abzuweichen.
Teiländerung Stadion 2017 geprüft
Dies war bereits Gegenstand einer richterlichen Kontrolle im Rahmen der Teiländerung Stadion 2017.
Auch das Planungsverfahren sei gemäss Entscheid korrekt abgelaufen, es gebe nichts zu korrigieren.
Detailregelung im Baubewilligungsverfahren
Es sei zulässig, die im Anhang 2 der BNO für den Projektperimeter festgelegten Grundsätze mit der Gestaltungsplananpassung umzusetzen.
Eine konkretere Regelung sei auf dieser Planungsstufe nicht erforderlich und dem Baubewilligungsverfahren vorbehalten.
Es sei ebenfalls nicht gerechtfertigt, einzelne Bestimmungen der Sondernutzungsvorschriften aufzuheben.