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Brian Keller Urteil

Menschenrechtsgericht sieht Recht auf faires Verfahren verletzt

Publiziert 22.10.2026, 10:21 Uhr Aktualisiert 22.10.2026, 14:07 Uhr

Brian Keller rief den Gerichtshof wegen der Haftbedingungen im Zürcher Gefängnis Pöschwies an.

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EGMR sieht Verfahrensrecht verletzt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Fall Brian Keller ein Urteil gefällt.

Die Schweiz soll den Ex-Häftling wegen Verfahrensfehlern mit 5'000 Franken entschädigen.

Die Richter stellten eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren fest, wie aus dem am Donnerstag publizierten Entscheid hervorging.

Keller wurde nicht ausreichend Gelegenheit eingeräumt, sich zur Sache zu äussern.

Haftbeschwerden als unzulässig abgewiesen

Kellers Beschwerden über die harten Haftbedingungen und die Isolationshaft wies der Gerichtshof als unzulässig ab.

Keller rief den Gerichtshof wegen der Bedingungen während seiner Zeit in der Pöschwies an.

Er verbrachte 23 Stunden in Einzelhaft.

Teilweise wurde ihm auch der einstündige Hofgang nicht gewährt.

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Keller enttäuscht, will weiterziehen

In einem kurzen Instagram-Video äussert sich Keller zum Urteil.

«Ich bin enttäuscht. Sie sind nicht auf meine Haftbedingungen und meine Folter eingegangen», sagt Keller.

Dies wäre seiner Ansicht nach «schweiz- und europaweit wichtig gewesen».

Er zeigt sich trotzdem kämpferisch und will das Urteil «weiterziehen und am Ende sicher auch gewinnen».

Kaum Kontakte in Haft

Im Gefängnis hatte Keller oft nur Kontakt mit den Angestellten, mit denen er öfters Auseinandersetzungen hatte.

Diese sind Teil eines Verfahrens, das noch am Zürcher Obergericht hängig ist.

Aus der Diskussion
Kann man dem nicht eifach einen Flug nach Brasilien buchen?✈️👋
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Neue Konflikte nach Entlassung

Keller wurde im November 2023 aus dem Gefängnis entlassen.

Seither geriet er mehrfach wieder mit dem Gesetz in Konflikt.

Unter anderem streckte er einen Kontrahenten nieder, nachdem sich die beiden auf Social Media gegenseitig provoziert hatten.

Auch dieses Verfahren ist noch hängig.

Herkunft 1 Quelle
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