Terrorverdacht in Schaffhausen
Zwei 18-Jährige wegen Unterstützung von Terrorismus angeklagt
Die beiden Beschuldigten wurden 2024 verhaftet und verdächtigt, für den IS Sprengstoffanschläge in der Schweiz mitgeplant zu haben.
5 Beiträge in der Diskussion 5 heute · 4 StimmenAnklage gegen zwei 18-Jährige
Zwei 18-Jährige müssen sich wegen mehrfacher Unterstützung einer terroristischen Organisation vor Gericht verantworten, wie die Schaffhauser Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte.
Bei den Beschuldigten handelt es sich um einen Schweizer und einen Italiener.
Sie sollen die verbotene Terrororganisation «Islamischer Staat» (IS) unterstützt und Sprengstoffanschläge in der Schweiz mitgeplant haben.
Verfahren vor Jugendgericht
Wie die Schaffhauser Staatsanwaltschaft gegenüber Keystone-SDA bestätigte, ist die Planung von Anschlägen weiterhin Teil der Anklage.
Zum Zeitpunkt der Verhaftung waren die Beschuldigten 15 und 16 Jahre alt.
Entsprechend findet die Verhandlung vor dem Jugendgericht statt.
Wann genau, ist noch offen.
Bundesanwaltschaft ermittelt gegen Dritten
Die beiden Teenager wurden am Osterwochenende 2024 verhaftet, zusammen mit einem 18-jährigen mutmasslichen Mitstreiter, einem Schweizer aus dem Kanton Thurgau, mit dem sie in Kontakt gestanden haben sollen.
Gegen den 18-Jährigen ermittelt die Bundesanwaltschaft.
Aus der DiskussionSo, so und morgen laufen die Bürschen wieder frei herum. Mit einer bedingten Geldstrafe und die Bürger fragen sich, wieso hat die AfD so zuwachs.User #4553 28 mal zugestimmt Mitreden
Verbindung nach Deutschland
Gemäss der Bundesanwaltschaft gibt es eine Verbindung zwischen den Schweizer Ermittlungen und ähnlichen Ermittlungen in Deutschland.
Auch dort wurden über die Ostertage vier 15- und 16-jährige Jugendliche wegen Terrorverdachts und möglicher IS-Unterstützung verhaftet.
Die drei Beschuldigten aus Nordrhein-Westfalen sowie der Beschuldigte aus Baden-Württemberg sollen in einer Chatgruppe Anschlagspläne auf Polizeistationen, Kirchen oder Synagogen diskutiert haben.
Dabei sollen sie sich bereit erklärt haben, ein Verbrechen zu begehen.
Es gilt die Unschuldsvermutung.