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Justizirrtum in Zürich

Tochter erfindet Missbrauch – Eltern sassen fast zwei Jahre in Haft

Publiziert 08.09.2026, 10:53 Uhr Aktualisiert 08.09.2026, 20:36 Uhr

Eine 14-jährige Zürcherin beschuldigte ihre Mutter und ihren Stiefvater zu Unrecht der Gewalt und des sexuellen Missbrauchs, worauf beide verurteilt wurden.

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Obergericht hebt Urteil auf

Das Zürcher Obergericht hat sein früheres Urteil gegen ein Ehepaar aufgehoben und die Revisionsgesuche der beiden Beschuldigten gutgeheissen.

Damit wird das rechtskräftige Urteil des Obergerichts vom Dezember 2023 aufgehoben.

Das Paar war damals unter anderem wegen schwerer Körperverletzung und mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern verurteilt worden.

599 Tage in Haft

Eine 14-jährige Zürcherin hatte ihre Mutter und ihren Stiefvater zu Unrecht der Gewalt und des sexuellen Missbrauchs beschuldigt.

Beide verbrachten je 599 Tage in Untersuchungs- und Sicherheitshaft.

Das Bezirksgericht verurteilte den Stiefvater 2021 zu drei Jahren Gefängnis, die Mutter zu 22 Monaten.

Das Obergericht erhöhte die Strafen Ende 2023 auf 50 beziehungsweise 47 Monate.

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Tochter gesteht ihre Lügen

Einen Tag nach ihrem 19. Geburtstag meldete sich die Tochter beim Zürcher Obergericht und gestand dem Präsidenten der ersten Strafkammer, sämtliche Anschuldigungen erfunden zu haben.

Als Jugendliche habe sie «nur ihre Freiheiten haben wollen» und deshalb gelogen.

Eine Strafanzeige habe sie nie beabsichtigt; diese war von ihrem leiblichen Vater eingereicht worden.

Die Ermittlungen ergaben keine Hinweise darauf, dass die junge Frau zu ihrem Geständnis gedrängt wurde.

Gutachten hielt Aussagen für glaubhaft

Ein vierköpfiges Expertenteam hatte den ursprünglichen Schilderungen des Mädchens eine «hohe Wahrscheinlichkeit der Glaubhaftigkeit» attestiert.

Das Gutachten kostete 39'000 Franken.

Dabei hatten Lehrpersonen berichtet, dass die Jugendliche wiederholt gelogen habe.

Frühere Nachrichten zeigten zudem, dass sie ihre Mutter schon einmal fälschlicherweise der Gewalt bezichtigt hatte.

Aus der Diskussion
Solche und ähnliche Fälle gibt es mehr als wir glauben. In der Justiz von einigen Kantonen gäbe es viel zu hinterfragen und nach zu forschen. nichts sehen, nichts hören, nichts sagen, aber dann unter den Teppich wischen
User #1245 3 mal zugestimmt Mitreden

Forderungen über 240'000 Franken

Der Justizirrtum dürfte teuer werden.

Die Verteidiger verlangen insgesamt 240'000 Franken Genugtuung.

Hinzu kommen Prozess-, Anwalts- und Gutachterkosten von mehr als 340'000 Franken.

Recherche Keystone-SDA, Stephan Felder 2 Quellen
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