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Krisengesetz in Graubünden

Bündner Parlament soll künftig auch virtuell tagen können

Publiziert 27.08.2026, 09:09 Uhr

Die Bündner Regierung hat als Lehre aus der Covid-Pandemie ein neues, krisenfestes Gesetz erarbeitet, das nun in die Vernehmlassung geht.

Virtuelle Sitzungen möglich

Die Bündner Regierung hat am Donnerstag mitgeteilt, dass die kantonalen Politikerinnen und Politiker künftig auch virtuell tagen können sollen.

Ein entsprechendes, krisenfestes Gesetz befindet sich nun in der Vernehmlassung.

Die wichtigste Neuerung der Vorlage ist die gesetzliche Grundlage für virtuelle Sitzungen des Grossen Rats und seiner Kommissionen.

Damit soll der Parlamentsbetrieb auch dann aufrechterhalten werden können, wenn physische Treffen vorübergehend nicht möglich sind.

Weitere Anpassungen im Mantelgesetz

Das als Mantelgesetz konzipierte Paket sieht zudem weitere Anpassungen vor.

So sollen für Ausnahmesituationen befristete Abweichungen von der allgemeinen Verfahrensordnung ermöglicht werden.

Geplant sind auch neue Bestimmungen zur Durchführung geheimer Wahlen, zu dringlichen Anfragen und Aufträgen sowie zur Möglichkeit, Abstimmungen zu verschieben oder abzusagen.

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Auftrag von 2020

Die Gesetzesänderungen gehen auf einen Auftrag des Grossen Rats aus dem Oktober 2020 zurück.

Das Parlament hatte die Regierung auf Basis eines Vorstosses der damaligen CVP-Fraktion beauftragt, die Lehren aus der Covid-Pandemie zu ziehen.

Ziel war es, die gesetzlichen Grundlagen anzupassen, um die Handlungsfähigkeit von Regierung und Parlament in künftigen Krisen zu verbessern.

Notrechtssystem bewährt sich

Ein Krisennachbearbeitungsprozess ergab, dass sich das grundsätzliche Notrechtssystem des Kantons während der Pandemie bewährt habe.

Dieses sieht eine zeitweise Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz vom Parlament zur Regierung vor, wobei der Grosse Rat die Beschlüsse nachträglich genehmigen muss.

Dennoch wurde in mehreren Bereichen gesetzgeberischer Handlungsbedarf festgestellt, beispielsweise bei der Möglichkeit virtueller Sitzungen.

Vernehmlassung bis November

Die Vernehmlassung dauert bis zum 25. November 2026. Die im ursprünglichen Auftrag ebenfalls geforderte Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Kanton, Regionen und Gemeinden ist nicht Teil dieser Vorlage.

Recherche Keystone-SDA Regional 2 Quellen
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