Swisscom Glasfaser-Streit
Swisscom kann 170'000 blockierte Glasfaseranschlüsse noch nicht nutzen
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Sanktion der Wettbewerbskommission von 18 Millionen Franken gegen die Swisscom aufgehoben.
26 Beiträge in der Diskussion 15 heute · 22 StimmenSwisscom wartet auf Rechtslage
Trotz des Siegs vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen die Weko kann die Swisscom die bisher blockierten 170'000 Glasfaseranschlüsse nicht von heute auf morgen in Betrieb nehmen.
Das brauche Zeit, sagte ein Konzernsprecher am Samstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP.
Das Urteil ist noch nicht rechtsgültig und kann vor dem Bundesgericht angefochten werden.
Die Weko will das Urteil in den kommenden Tagen eingehend prüfen und entscheiden, ob sie es akzeptiert oder eine Beschwerde einreicht.
Die Swisscom analysiert derzeit, wann die 170'000 blockierten Anschlüsse wieder in Betrieb genommen werden können.
Würde das Bundesgericht bei einem Rekurs eine aufschiebende Wirkung verfügen und die bisherigen Anordnungen der Weko aufrechterhalten, könnte die Swisscom die Anschlüsse laut dem Konzernsprecher nicht in Betrieb nehmen.
Zuleitung statt Direktleitung
Die Swisscom wollte statt einer Direktleitung von der Telefonzentrale zum Haushalt nur noch eine Zuleitung bis zum Verteilpunkt im Strassenschacht legen.
Die Haushalte müssen sich dadurch eine Zuleitung teilen, während die Weko auf Direktleitungen zu den Haushalten bestand.
Wegen des Weko-Verdikts konnte die Swisscom die nach der neuen Bauweise erstellten Anschlüsse nicht nutzen.
Zeitweise waren eine halbe Million Anschlüsse blockiert, viele davon hat der Konzern mittlerweile umgebaut.
Streit um Glasfaser-Bauweise
Auslöser der Weko-Untersuchung war eine Strategieänderung der Swisscom Anfang des Jahres 2020, mit der der Konzern die Bauweise seines Glasfasernetzes änderte.
Die Weko warf der Swisscom vor, beim Glasfasernetz eine marktbeherrschende Stellung in ungerechtfertigter Weise zu missbrauchen.
Die Weko hatte den Ausbau mit vorsorglichen Massnahmen gestoppt und im Dezember 2023 die Sanktion verhängt.
Das Bundesverwaltungsgericht begründete seinen Entscheid damit, dass die Swisscom auf dem relevanten Markt keine marktbeherrschende Stellung innehabe.