DeinDeal in Finanznot
Schnäppchenportal «DeinDeal» erhält Nachlassstundung
Das Schweizer Schnäppchenportal «DeinDeal» steckt in finanziellen Schwierigkeiten und muss seinen Geschäftsbetrieb einschränken.
Gericht gewährt Nachlassstundung
Das Schweizer Schnäppchenportal «DeinDeal» steckt in finanziellen Schwierigkeiten und muss seinen Geschäftsbetrieb einschränken.
Das Bezirksgericht Zürich hat dem Unternehmen eine provisorische Nachlassstundung von vier Monaten bis zum 7. Dezember gewährt, wie aus einer Mitteilung des Unternehmens an Kunden hervorgeht.
Der Gerichtsentscheid datiert bereits vom 7. August.
Als erstes hatte das Finanzportal «Inside Paradeplatz» am Donnerstag darüber berichtet.
Verschärfter Onlinehandel als Grund
Als Grund nennt «DeinDeal» den verschärften Wettbewerb im Schweizer Onlinehandel.
Internationale Plattformen mit sehr tiefen Preisen und Direktversand aus dem Ausland hätten das Preisgefüge verändert.
Dazu zählen etwa chinesische Billigplattformen wie Temu und Shein.
Gleichzeitig seien die Kosten für digitale Reichweite gestiegen, so «DeinDeal».
Rabatte bis zu 70 Prozent
«DeinDeal» bietet Produkte, Reisen und Dienstleistungen zu vergünstigten Preisen an, laut Eigenwerbung teils um bis zu 70 Prozent gegenüber dem Original-Onlineverkaufspreis.
Bekannt wurde das Portal vor allem mit zeitlich begrenzten Rabattaktionen und Gutscheinen für Angebote von Partnerunternehmen.
Verkauf läuft vorerst weiter
Der Produktverkauf läuft den Angaben zufolge vorerst weiter.
Nicht lieferbare Käufe ab dem 7. August sollen vollständig zurückerstattet werden.
Bei Coupons kann «DeinDeal» dagegen nicht gewährleisten, dass diese von den Partnerunternehmen eingelöst werden.
Von Ringier zu Liberta Partners
«DeinDeal» wurde 2010 gegründet und gehörte ab 2015 mehrheitlich zu Ringier.
2024 verkaufte der Medienkonzern die Plattform an die Münchner Liberta Partners.
Damals erzielte «DeinDeal» laut Ringier mehr als 100 Millionen Franken Jahresumsatz und gehörte damit zu den Top-10-E-Commerce-Portalen in der Schweiz.
Staiger als Sachwalterin eingesetzt
Als provisorische Sachwalterin wurde die Kanzlei Staiger Rechtsanwälte eingesetzt.
Die Veröffentlichung des Verfahrens sei zunächst aufgeschoben worden, um die Fortführung des Betriebs sicherzustellen.
Die Publikation im Handelsamtsblatt und im Handelsregister soll in den nächsten Tagen nachgeholt werden.